Elternzeit in den Ferien
„Die schönste Zeit des Jahres“ kann stressig sein, wenn Sie sich scheiden lassen. Sie müssen die Elternzeit koordinieren, Ihren Zeitplan anpassen und sicherstellen, dass Ihre Kinder einen dramafreien Urlaub haben.
Das Ziel ist, dass Sie und Ihr Ex sich auf eine Elternzeit einigen, die für Ihre Familie funktioniert. Aber ohne eine Vereinbarung folgen die meisten Parteien den Indiana Parenting Time Guidelines (IPTG). Die IPTG sind sehr spezifisch, wie Sie sich vielleicht aus diesem Beitrag erinnern. Wenn Sie und Ihr Ex also andere Feiertage feiern, sollten Sie versuchen, einen alternativen Zeitplan zu formulieren.
Hier sind einige Informationen, die Ihnen und Ihrem Ex helfen sollen, das IPTG zu verstehen.
Weihnachtsferien
Ihre Kinder verbringen die Hälfte ihres Weihnachtsurlaubs mit Ihnen und die Hälfte ihres Urlaubs mit Ihrem Ex. (Wenn Ihr Kind jünger als drei Jahre ist, gelten jedoch andere Regeln.) Unter IPTG markiert zwei Stunden nach der Entlassung Ihrer Kinder aus der Schule die erste Hälfte der Elternzeit in den Ferien. Die zweite Hälfte endet um 6 Uhr. am Tag bevor die Schule wieder aufgenommen wird.
Die Elternzeit hängt auch davon ab, ob es sich um ein gerades oder ein ungerades Jahr handelt. In geraden Jahren verbringen Kinder die erste Hälfte ihres Urlaubs mit dem sorgeberechtigten Elternteil und die zweite Hälfte mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil. Das Gegenteil gilt für ungerade Jahre.
Wenn Sie Ihren eigenen Urlaub Elternzeit basteln, stellen Sie sicher, dass der Zeitplan ziemlich teilt, über einen Zeitraum von zwei Jahren, die Feiertage, die Sie feiern. Diesen Weg, Sie und Ihr Ex wissen, was sowohl für gerade als auch für ungerade Jahre zu tun ist.
Heiligabend und Weihnachtstag
Wer Heiligabend und Weihnachtstag mit den Kindern verbringt, hängt davon ab, wann diese Tage in die Weihnachtsferien fallen. Es hängt auch davon ab, welcher Elternteil zu diesem Zeitpunkt das Sorgerecht für die Kinder hat. Der Elternteil, dessen Elternzeit Weihnachten einschließt, wird am Heiligabend und am Weihnachtsmorgen bis Mittag bei den Kindern sein. Die Kinder verbringen dann den Weihnachtstag mit dem anderen Elternteil, von Mittag bis 9 p.m.
Denken Sie daran, dieser Zeitplan wechselt von Jahr zu Jahr. Also, unter dem IPTG, wie würde 2015 – ein ungerades Jahr — aussehen?
Wenn Ihr Ex der nicht sorgeberechtigte Elternteil ist, verbringen Ihre Kinder die erste Hälfte ihrer Weihnachtsferien mit ihm oder ihr. Ihr Ex wird die Kinder am Heiligabend und am Weihnachtstag bis Mittag haben. Von Mittag bis 9 Uhr am Weihnachtstag verbringen Ihre Kinder Zeit mit Ihnen. Danach kehren sie für den Rest der Elternzeit in das Haus Ihres Ex zurück.
Silvester und Neujahr
Unter IPTG gelten Silvester und Neujahr nicht mehr als Feiertage. Der Elternteil, der die Kinder für die zweite Hälfte seiner Weihnachtsferien hat, hat normalerweise beide Tage.
Und denken Sie daran …
Die Elternzeit im Urlaub hat Vorrang vor der regulären Elternzeit. Wenn der Geburtstag Ihres Kindes in einen Feiertag oder in die Weihnachtsferien fällt, hat der Feiertag Vorrang vor Ihrem Recht, Ihr Kind an seinem Geburtstag zu sehen.Auch wenn Sie oder Ihr Ex planen, mit den Kindern über die Feiertage zu reisen, stellen Sie sicher, dass die Pläne die Elternzeit des anderen nicht unterbrechen oder wegnehmen.
Erstellen Sie Ihren eigenen Ferien-Elternzeitplan
Wenn Sie und Ihr Ex dem IPTG nicht folgen möchten, können Sie einen bestimmten Ferien-Elternzeitplan erstellen, der für Sie funktioniert. Dies kann geschehen, bevor der Scheidungs- oder Vaterschaftsfall endgültig ist. Wenn Ihre Familie beispielsweise den Feiertag traditionell am Heiligabend feiert, könnte eine Vereinbarung vorsehen, dass Ihre Kinder ihn mit Ihnen verbringen.
Wenn Sie über das IPTG sprechen möchten oder Hilfe bei der Vorbereitung oder Änderung eines Elternzeitplans benötigen, wenden Sie sich an Kisti Good Risse unter 765-742-9066.
Haftungsausschluss:
Der Inhalt dieses Blogs soll allgemeiner und informativer Natur sein. Es handelt sich um Werbematerial und ist weder als Rechtsberatung für oder für bestimmte Personen, Fälle oder Umstände gedacht. Jede Situation ist anders, und Sie sollten einen Anwalt konsultieren, wenn Sie Fragen zu Ihrer Situation haben.