Insolvenz
Insolvenz, Finanzlage, in der die Gesamtverbindlichkeiten einer Einzelperson oder eines Unternehmens das Gesamtvermögen übersteigen, so dass die Forderungen der Gläubiger nicht beglichen werden können. Bei der Feststellung der Insolvenz gibt es im Wesentlichen zwei Ansätze: die Insolvenz im Sinne des Eigenkapitals und die Insolvenz nach dem Bilanzansatz. Insolvenz im Sinne des Eigenkapitals bezeichnet die Unfähigkeit des Schuldners, seine Schulden so zu begleichen, wie sie im ordentlichen Geschäftsgang fällig werden. Insolvenz nach dem Bilanzansatz bedeutet, dass die Gesamtverbindlichkeiten des Schuldners sein Gesamtvermögen übersteigen.
Die Insolvenz unterscheidet sich von der Insolvenz dadurch, dass die Insolvenz einen bestimmten Rechtsstatus bezeichnet, der durch Gerichtsbeschluss festgelegt und erklärt werden muss. Damit eine Person oder ein Unternehmen für bankrott erklärt werden kann, sind bestimmte zusätzliche Anforderungen erforderlich, z. B. die Begehung eines Konkurses. Daher ist die Insolvenz, obwohl sie ein wesentlicher Faktor ist, nicht die einzige Zutat, die zur Feststellung des Konkurses erforderlich ist.