Kann ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass ich unwissentlich gestohlenes Eigentum erhalten habe?

Kann ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass ich unwissentlich gestohlenes Eigentum erhalten habe?

Gefragt am 22. Januar 2012 unter Strafrecht, Texas

Antworten:

S.L,. Mitglied, California Bar / FreeAdvice Contributing Attorney

Answered 9 years ago / Contributor

Die Anklage, gestohlenes Eigentum erhalten zu haben, erfordert, dass Sie das Eigentum mit dem Wissen erhalten haben, dass es gestohlen wurde. Strafanzeigen erfordern sowohl die körperliche Handlung als auch den erforderlichen psychischen Zustand. Der physische Akt hier ist das Empfangen des Eigentums. Der erforderliche mentale Zustand ist zu wissen, dass das Eigentum gestohlen wurde. Der Staatsanwalt muss sowohl die körperliche Tat als auch das geistige Element zweifelsfrei nachweisen, um eine Verurteilung zu erhalten.Die Fakten können Beweise dafür liefern, dass Sie wissen, dass das Eigentum, das Sie erhalten haben, gestohlen wurde. Zum Beispiel verkauft Ihnen jemand einen neuen Fernseher aus dem Kofferraum eines Autos für einen Dollar. Das würde darauf hindeuten, dass etwas nicht stimmt und der Fernseher wahrscheinlich gestohlen wurde.

WICHTIGER HINWEIS: Die oben angegebenen Antworten dienen nur der allgemeinen Information.Der Anwalt, der die Antwort gab, diente nicht als Anwalt für die Person, die die Frage einreichte, oder in einer Anwalt-Mandanten-Beziehung mit dieser Person.Gesetze können von Staat zu Staat variieren und sich manchmal ändern. Winzige Abweichungen in den Fakten oder eine Tatsache, die nicht in einer Frage dargelegt ist, können oft ein rechtliches Ergebnis oder die Schlussfolgerung eines Anwalts ändern. Obwohl Anwaltsseiten.com hat bestätigt, dass der Anwalt in mindestens einer Gerichtsbarkeit zur Ausübung des Rechts zugelassen war, Er oder sie ist möglicherweise nicht befugt, in der in der Frage genannten Gerichtsbarkeit als Rechtsanwalt zu praktizieren, noch ist er oder sie notwendigerweise auf dem Gebiet des betreffenden Rechts erfahren. Im Gegensatz zu den Informationen in den obigen Antworten, auf die Sie sich NICHT verlassen sollten, empfehlen wir Ihnen, für eine persönliche Beratung, auf die Sie sich verlassen können, einen Anwalt zu beauftragen, Sie zu vertreten.



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